Verhaftung und Vernehmung

Ein Strafverfahren beginnt für den Beschuldigten in der Regel mit einer Ladung zur Einvernahme oder – im üngünstigeren Fall – mit der Verhaftung (und einer damit verbundenen Hausdurchsuchung).

In jedem Fall lade ich Sie ein, mich umgehend zu kontaktieren. Eine kompetente Beratung vom ersten Moment an kann den Unterschied zwischen Freiheit und Haftstrafe bedeuten.

Das gilt entgegen weitverbreiteter Meinung gerade auch für Unschuldige.  Vor einem falschen Verdacht ist niemand gefeit. Und durch ungeschicktes Verhalten kann aus einer falschen Verdächtigung leicht eine Verurteilung werden.

Kosten

Die Kosten einer Strafverteidigung hängen wesentlich davon ab, worin der Vorwurf besteht, wie lange das Verfahren dauert und wie viel Aufwand erforderlich ist.

In vielen Fällen kann nach einer ersten Besprechung oder nach einer ersten Akteneinsicht ein Pauschalhonorar vereinbart werden. In anderen Fällen wird nach Stundensatz oder nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz bzw den Allgemeinen Honorarkriterien der Rechtsanwaltskammer abgerechnet. Die Art der Verrechnung wird zu Beginn der Verteidigung vereinbart.

Das erste Kontaktgespräch ist bei mir grundsätzlich kostenlos (ausgenommen sind Gespräche in der Untersuchungshaft). Sie können also ohne Kostenrisiko mit mir einen Termin vereinbaren.

Kontakt

Wenn Sie einen Termin für ein Kontaktgespräch oder eine eingehende Beratung vereinbaren möchten, eine Frage zu einer allfälligen Vertretungsübernahme haben oder sonst mit mir in Kontakt treten möchten, rufen Sie mich an (01 / 533 58 53), schicken Sie mir eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular.