Zu den Delikten gegen die Ehre gehören etwa die Ehrenbeleidigung und die üble Nachrede. Die meisten Ehrenbeleidigungsdelikte sind sog Privatanklagedelikte, dass bedeutet, nicht der Staatsanwalt klagt an, sonder der in seiner Ehre Verletzte selbst. In Privatanklagesachen gibt es – ähnlich wie im Zivilprozess – Kostenersatz für die obsiegende Partei durch die unterliegende Partei.
Beleidigung
Wer einen anderen öffentlich oder vor mehreren Leuten (damit sind mindestens zwei Außenstehende gemeint) beschimpft, verspottet, mißhandelt oder damit bedroht wird mit bis zu 3 Monaten Haft oder Geldstrafe bis 180 Tagsätzen bestraft.
Die sogenannte “Entrüstungsbeleidigung” ist nicht strafbar, wenn die Entrüstung allgemein begreiflich ist.
Üble Nachrede
Wer einen anderen in einer für einen Dritten wahrnehmbaren Weise einer verächtlichen Eigenschaft oder Gesinnung zeiht oder ihn eines unehrenhaften oder gegen die guten Sitten verstoßenden Verhaltens beschuldigt, sofern dies geeignet ist ihn in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu 360 Tagsätzen bestraft. Die Strafdrohung steigt auf ein Jahr Haft oder bis zu 720 Tagsätze Geldstrafe, wenn die üble Nachrede in einer Weise begangen wird, dass sie einer breiten Öffentlichkeit zugänglich wird.
Der Täter ist aber nicht zu bestrafen, wenn er beweisen kann, dass seine Behauptung wahr ist.
Kosten
Für den ersten Termin (maximal 30 Minuten) verrechne ich eine vergünstigte Pauschale von EUR 120,00. Bei diesem Termin klären wir ab, ob Sie die Hilfe eines Verteidigers benötigen, wie Ihre Situation aussieht und welche konkreten Schritte als nächstes erforderlich sind. In vielen Fällen kann eine Pauschale vereinbart werden. Wo dies nicht möglich ist, rechne ich entweder nach Rechtsanwaltstarif oder Stundensatz (regelmäßig in aufwändigen Wirtschaftsstrafsachen) ab.
Kontakt
Wenn Sie einen Termin für ein Kontaktgespräch oder eine eingehende Beratung vereinbaren möchten, eine Frage zu einer allfälligen Vertretungsübernahme haben oder sonst mit mir in Kontakt treten möchten, rufen Sie mich an (01 / 533 58 53), schicken Sie mir eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular.