Ihr Strafverteidiger

Jedes Strafverfahren, jede strafrechtliche Ermittlung bringt den Betroffenen in eine Ausnahmesituation. Die Gefahr einer Haftstrafe (oder auch nur einer Vorstrafe) lässt niemanden kalt. Und Strafverfahren werden gegen Schuldige und Unschuldige geführt! Unschuld alleine reicht nicht unbedingt aus, um sich von einem Verdacht zu befreien.

Als Strafverteidiger begleite ich Sie durch das ganze Verfahren, von der ersten Ladung zur Einvernahme über allfällige Ermittlungshandlungen wie etwa Hausdurchsuchungen bis in die Hauptverhandlung und notfalls auch durch das Rechtsmittelverfahren. Dabei können Sie sich jederzeit auf meine berufliche Verschwiegenheitspflicht als Rechtsanwalt verlassen.

Als im Strafrecht erfahrener Rechtsanwalt erarbeite ich mit Ihnen gemeinsam eine Strategie um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen, sei es ein Freispruch oder eine möglichst milde Strafe.

Als Spezialist für die Probleme meiner Mandanten stehe ich auch Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Meine Kanzlei ist Montag bis Donnerstag von 9 bis 18 Uhr und am Freitag von 9 bis 17 Uhr telefonisch erreichbar, außerhalb dieser Zeiten können Sie gerne über e-mail mit mir Kontakt aufnehmen.

Kontakt

Wenn Sie einen Termin für ein Kontaktgespräch oder eine eingehende Beratung vereinbaren möchten, eine Frage zu einer allfälligen Vertretungsübernahme haben oder sonst mit mir in Kontakt treten möchten, rufen Sie mich an (01 / 533 58 53), schicken Sie mir eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular.

Kosten

Die Kosten einer Strafverteidigung hängen wesentlich davon ab, worin der Vorwurf besteht, wie lange das Verfahren dauert und wie viel Aufwand erforderlich ist.

In vielen Fällen kann nach einer ersten Besprechung oder nach einer ersten Akteneinsicht ein Pauschalhonorar vereinbart werden. In anderen Fällen wird nach Stundensatz oder nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz bzw den Allgemeinen Honorarkriterien der Rechtsanwaltskammer abgerechnet. Die Art der Verrechnung wird zu Beginn der Verteidigung vereinbart. Entsprechende Bonität vorausgesetzt gibt es auch die Möglichkeit der Ratenzahlung.

Das erste Kontaktgespräch ist bei mir grundsätzlich kostenlos (ausgenommen sind Gespräche in der Untersuchungshaft). Sie können also ohne Kostenrisiko mit mir einen Termin vereinbaren.