Drogen

Drogen – Suchtmittel

Strafbar ist der Besitz, die Erzeugung, Beförderung, Einführung (also der Grenzübertritt), Ausführung sowie das Anbieten, Überlassen und Verschaffen von verbotenen Suchtmitteln (Drogen) aller Art. Das gilt entgegen weitverbreiteter Gerüchte auch für Cannabis!

Die Strafdrohungen sind je nach Begehungsform sehr unterschiedlich und reichen von einer Höchststraße von 6 Monaten Haft bis zu einem Strafrahmen von 5 bis 15 Jahren Haft.

Strenger bestraft wird insbesondere die gewerbsmäßige Begehung sowie alle Tatbestände des Suchtmittelhandels, insbesondere bei gößeren Mengen sowie wenn das Suchtmittel eine Grenze passiert. Mildere Strafen gibt es für Kosumenten, die entweder nur zum Eigengebrauch Drogen besitzen oder zur Finanzierung der eigenen Sucht damit handeln.

Therapie statt Strafe

Im Fall einer Verurteilung zu maximal drei Jahren Haft besteht die Möglichkeit, die Strafe zur Durchführung einer Therapie zu aufzuschieben und bei Therapieerfolg dann auch ganz zu erlassen.

Außerdem besteht bei Bagatelldelikten und Ersttätern die Möglichkeit statt eines Strafverfahrens sogenannte gesundheitsbezogene Maßnahmen anzuordnen.

Verteidigung

Gerade in Suchtmittelsachen ist es wichtig, noch vor der ersten Vernehmung einen Verteidiger zu kontaktieren – und vorher die Aussage zu verweigern. Fast alle Verurteilungen in diesem Zusammenhang basieren großteils auf den Angaben des Verurteilten bei der Polizei.

Kontakt

Wenn Sie einen Termin für ein Kontaktgespräch oder eine eingehende Beratung vereinbaren möchten, eine Frage zu einer allfälligen Vertretungsübernahme haben oder sonst mit mir in Kontakt treten möchten, rufen Sie mich an (01 / 533 58 53), schicken Sie mir eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular.

Kosten

Der erste Termin ist kostenlos (ausgenommen Besuche in der U-Haft). Bei diesem Termin klären wir ab, ob Sie die Hilfe eines Verteidigers benötigen, wie Ihre Situation aussieht und welche konkreten Schritte als nächstes erforderlich sind. In vielen Fällen kann eine Pauschale vereinbart werden. Wo dies nicht möglich ist rechne ich entweder nach Rechtsanwaltstarif oder Stundensatz (regelmäßig in aufwändigen Wirtschaftsstrafsachen) ab. Dies vereinbaren wir wenn der Akteninhalt bekannt ist und die ungefähr feststeht, wo der Schwerpunkt der Verteidigung liegt. Bei entsprechender Bonität ist auch eine Ratenzahlung (über einen Drittanbieter) denkbar.