Mord und andere Tötungen

Mord

Einen Mord begeht, wer einen anderen vorsätzlich tötet. Mord wird mit lebenslanger Haft oder Haft von 10 bis 20 Jahren bestraft.

Mord gehört zu den wenigen Strafsachen, die noch vor einem Geschworenengericht verhandelt werden.

Totschlag

Wer einen anderen zwar vorsätzlich, aber in einer allgemein begreiflichen Gemütsbewegung tötet, wird nur mit Freiheitsstrafe von 5 bis 10 Jahren bestraft. “Allgemein begreiflich” muss in diesem Fall die Gemütsbewegung sein, nicht die Tötung!

Fahrlässige Tötung

Wer den Tod eines anderen fahrlässig, also unter Außerachtlassung der gebotenen Sorgfalt, verschuldet wird wegen fahrlässiger Tötung bestraft. Je nach Fahrlässigkeitsgrad, bestimmter Umstände und Zahl der Opfer reicht der Strafrahmen von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bis 720 Tagsätzen bis zu 6 Monate bis 5 Jahre.

Kontakt

Wenn Sie einen Termin für ein Kontaktgespräch oder eine eingehende Beratung vereinbaren möchten, eine Frage zu einer allfälligen Vertretungsübernahme haben oder sonst mit mir in Kontakt treten möchten, rufen Sie mich an (01 / 533 58 53), schicken Sie mir eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular.

Kosten

Der erste Termin ist kostenlos (ausgenommen Besuche in der U-Haft). Bei diesem Termin klären wir ab, ob Sie die Hilfe eines Verteidigers benötigen, wie Ihre Situation aussieht und welche konkreten Schritte als nächstes erforderlich sind. In vielen Fällen kann eine Pauschale vereinbart werden. Wo dies nicht möglich ist rechne ich entweder nach Rechtsanwaltstarif oder Stundensatz (regelmäßig in aufwändigen Wirtschaftsstrafsachen) ab. Dies vereinbaren wir wenn der Akteninhalt bekannt ist und die ungefähr feststeht, wo der Schwerpunkt der Verteidigung liegt. Bei entsprechender Bonität ist auch eine Ratenzahlung (über einen Drittanbieter) denkbar.