Raub
Einen Raub begeht, wer einem anderen eine Sache (auch Geld ist eine Sache!) wegnimmt, indem Gewalt angewendet wird oder mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben gedroht wird. Die Strafdrohung für diese Grundform des Raubes beträgt bereits ein bis zehn Jahre Haft. In minderschweren Fällen, wenn keine erhebliche Gewalt angewendet wird und es sich um eine Sache von geringem Wert handelt, so beträgt die Strafdrohung “nur” 6 Monate bis 5 Jahre Haft.Wird ein Raub unter Verwendung einer Waffe begangen oder als Mitglied einer kriminellen Vereinigung, so steigt die Strafdrohung auf ein bis 15 Jahre, kommt es zu einer schweren Verletzung sogar fünf bis 15 Jahre Haft. Kommt es zu einer Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen beträgt die Strafdrohung sogar 10 bis 20 Jahre Freiheitsstrafe, wenn jemand stirbt so kommt noch die Androhung einer lebenslangen Freiheitsstrafe hinzu.
Erpressung
Eine Erpressung begeht, wer einen anderen mit Bereicherungsabsicht mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, die zu einer Vermögensschädigung des Erpressten führt. Die Strafdrohung beträgt 6 Monate bis fünf Jahre Haft.
In schweren Fällen (etwa Drohung mit dem Tod, einer Entführung, einer erheblichen Verunstaltung, Gewerbsmäßigkeit) steigt die Strafdrohung auf ein bis zehn Jahre Haft.
Kontakt
Wenn Sie einen Termin für ein Kontaktgespräch oder eine eingehende Beratung vereinbaren möchten, eine Frage zu einer allfälligen Vertretungsübernahme haben oder sonst mit mir in Kontakt treten möchten, rufen Sie mich an (01 / 533 58 53), schicken Sie mir eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Kosten
Der erste Termin ist kostenlos (ausgenommen Besuche in der U-Haft). Bei diesem Termin klären wir ab, ob Sie die Hilfe eines Verteidigers benötigen, wie Ihre Situation aussieht und welche konkreten Schritte als nächstes erforderlich sind. In vielen Fällen kann eine Pauschale vereinbart werden. Wo dies nicht möglich ist rechne ich entweder nach Rechtsanwaltstarif oder Stundensatz (regelmäßig in aufwändigen Wirtschaftsstrafsachen) ab. Dies vereinbaren wir wenn der Akteninhalt bekannt ist und die ungefähr feststeht, wo der Schwerpunkt der Verteidigung liegt. Bei entsprechender Bonität ist auch eine Ratenzahlung (über einen Drittanbieter) denkbar.