Nötigung und Drohung

Nötigung

Nötigung bedeutet, dass jemand durch Gewalt oder gefährliche Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung gebracht wird. Die einfache Nötigung ist mit einem Jahr Haft oder Geldstrafe bis zu 720 Tagsätzen bedroht.

Eine schwere Nötigung begeht, wer etwa mit dem Tod droht, wenn die genötigte Person über längere Zeit in einen qualvollen Zustand versetzt wird oder wenn die genötigte Person zB zur Prostitution veranlasst wird. In diesem Fall beträgt die Strafdrohung sechs Monate bis fünf Jahre.

Begeht die bedrohte Person Selbstmord oder einen Selbstmordversuch so beträgt die Strafdrohung ein bis 10 Jahre Haft.

Gefährliche Drohung

Wer einen anderen – um ihn in Furcht und Unruhe zu versetzen – gefährlich bedroht, wird mit bis zu einem Jahr Gefängnis oder bis 720 Tagsätzen Geldstrafe bestraft. Wird etwa mit dem Tod gedroht oder der Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz so beträgt die Strafdrohung bis zu 3 Jahre.

Kontakt

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Kosten

Der erste Termin ist kostenlos (ausgenommen Besuche in der U-Haft). Bei diesem Termin klären wir ab, ob Sie die Hilfe eines Verteidigers benötigen, wie Ihre Situation aussieht und welche konkreten Schritte als nächstes erforderlich sind. In vielen Fällen kann eine Pauschale vereinbart werden. Wo dies nicht möglich ist rechne ich entweder nach Rechtsanwaltstarif oder Stundensatz (regelmäßig in aufwändigen Wirtschaftsstrafsachen) ab. Dies vereinbaren wir wenn der Akteninhalt bekannt ist und die ungefähr feststeht, wo der Schwerpunkt der Verteidigung liegt. Bei entsprechender Bonität ist auch eine Ratenzahlung (über einen Drittanbieter) denkbar.