Körperverletzung

Körperverletzung

Den verschiedenen Formen der Körperverletzung ist gemeinsam, dass jemand vorsätzlich am Körper verletzt oder in seiner Gesundheit geschädigt wird.

Leichte Körperverletzung

Die sogenannte leichte Körperverletzung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bis zu 720 Tagsätzen bestraft.

Schwere Körperverletzung

Eine schwere Körperverletzung liegt vor, wenn die Tat

  • eine Gesundheitsschädigung von mehr als 24 Tagen oder
  • eine Berufsunfähigkeit oder
  • eine an sich schwere Verletzung oder Gesundheitsschädigung zur Folge hatte oder
  • gegen einen Beamten, Zeugen oder Sachverständigen im Zusammenhang mit dessen Pflichten  gerichtet ist oder
  • mehrere Taten unter Anwendung erheblicher Gewalt und ohne begreiflichen begangen werden.

In diesen Fällen beträgt die Strafdrohung bis zu 3 Jahre Haft.

Mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 5 Jahren ist bedroht, wer die Körperverletzung in einer lebensgefährlichen Weise, oder zumindest zu zweit in verabredeter Verbindung oder unter Zufügung besonderer Qualen begeht.

Auch wenn die Tat schwere Dauerfolgen hat sind höhere Strafrahmen vorgesehen. Hat die Körperverletzung schließlich den Tod zur Folge oder wird sie absichtlich mit dem Ziel einer schweren Körperverletzung begangen liegt der Strafrahmen bei einem bis 10 Jahren Haft.

Fahrlässige Körperverletzung

Wird die Körperverletzung fahrlässig, also unter Außerachtlassung der gebotenen Sorgfalt begangen, bestehen abgestufte Strafrahmen, abhängig vom Grad der Fahrlässigkeit, der Umständen der Tat und der Tatfolgen.

Kontakt

Wenn Sie einen Termin für ein Kontaktgespräch oder eine eingehende Beratung vereinbaren möchten, eine Frage zu einer allfälligen Vertretungsübernahme haben oder sonst mit mir in Kontakt treten möchten, rufen Sie mich an (01 / 533 58 53), schicken Sie mir eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular.

Kosten

Der erste Termin ist kostenlos (ausgenommen Besuche in der U-Haft). Bei diesem Termin klären wir ab, ob Sie die Hilfe eines Verteidigers benötigen, wie Ihre Situation aussieht und welche konkreten Schritte als nächstes erforderlich sind. In vielen Fällen kann eine Pauschale vereinbart werden. Wo dies nicht möglich ist rechne ich entweder nach Rechtsanwaltstarif oder Stundensatz (regelmäßig in aufwändigen Wirtschaftsstrafsachen) ab. Dies vereinbaren wir wenn der Akteninhalt bekannt ist und die ungefähr feststeht, wo der Schwerpunkt der Verteidigung liegt. Bei entsprechender Bonität ist auch eine Ratenzahlung (über einen Drittanbieter) denkbar.