Bei der Vorbereitung eines Strafverfahrens ist es wesentlich, eine Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Voraussetzung dafür ist zunächst die Kenntnis des Aktes. Nur wer weiß, was der Staatsanwalt bzw die Polizei bereits weiß, kann vernünftig entscheiden, wie weiter vorgegangen wird. Ebenso wichtig ist die ehrliche Information durch den Mandanten. Wer seinem Verteidiger nicht alles sagt, kann auch nicht umfassend beraten werden!
Sodann ist zu entscheiden, ob ein Freispruch angestrebt wird oder ob das Ziel des weiteren Verfahrens in einer möglichst geringen Strafe liegt.
Freispruch!
Um einen Freispruch zu erreichen gibt es mehrere mögliche Herangehensweisen.
Zunächst einmal besteht die Möglichkeit, den Tatverdacht selbst zu entkräften und das Gericht davon zu überzeugen, dass der Angeklagte die ihm vorgeworfene Tat gar nicht begangen hat.
Ist das objektive Tatbild aber zweifelsfrei erfüllt, gilt es zu prüfen ob ein Rechtfertigungsgrund oder ein Entschuldiungsgrund vorliegt. Dazu gehören etwa
- Notwehr, Nothilfe
- Notstand
- Rücktritt vom Versuch
- Tätige Reue
- Unzurechnungsfähigkeit
Diversion
Die Diversion ist eine Möglichkeit, in minderschweren Fällen trotz begangener Straftat ohne förmlicher Verurteilung (und damit ohne Vorstrafe!) davon zu kommen. Voraussetzung ist zunächst, dass der Täter Verantwortung übernimmt und den eingetretenen Schaden gutmacht.
In solchen Fällen, kann das Gericht oder auch schon die Staatsanwaltschaft mit einer Geldbuße, einer Probezeit, einem außergerichtlichen Tatausgleich oder auch mit der Verpflichtung zu gemeinnützigen Leistungen vorgehen.
Milde Strafe
Steht fest, dass die Tat begangen wurde und führt an einer Verurteilung kein Weg vorbei, besteht meine Aufgabe als Verteidiger darin, eine möglichst milde Strafe zu erreichen.
Dazu ist zunächst eine professionelle Vorbereitung des Geständnisses wichtig. Das Gericht muss durch das Geständnis von der ehrlichen Reue des Angeklagten überzeugt werden.
Auch eine Schadensgutmachung hilft, um das Gericht milde zu stimmen, selbst wenn sie nur teilweise erfolgen kann.
Manchmal kann es auch zielführend sein, dem Gericht bestimmte Auflagen vorzuschlagen, etwa die Absolvierung von Therapien.
Kontakt
Wenn Sie einen Termin für ein Kontaktgespräch oder eine eingehende Beratung vereinbaren möchten, eine Frage zu einer allfälligen Vertretungsübernahme haben oder sonst mit mir in Kontakt treten möchten, rufen Sie mich an (01 / 533 58 53), schicken Sie mir eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Kosten
Der erste Termin ist kostenlos (ausgenommen Besuche in der U-Haft). Bei diesem Termin klären wir ab, ob Sie die Hilfe eines Verteidigers benötigen, wie Ihre Situation aussieht und welche konkreten Schritte als nächstes erforderlich sind. In vielen Fällen kann eine Pauschale vereinbart werden. Wo dies nicht möglich ist rechne ich entweder nach Rechtsanwaltstarif oder Stundensatz (regelmäßig in aufwändigen Wirtschaftsstrafsachen) ab. Dies vereinbaren wir wenn der Akteninhalt bekannt ist und die ungefähr feststeht, wo der Schwerpunkt der Verteidigung liegt. Bei entsprechender Bonität ist auch eine Ratenzahlung (über einen Drittanbieter) denkbar.