Die Ladung zur Einvernahme
Wenn Sie eine Ladung als Beschuldigter erhalten ist es Zeit, die Hilfe eines Strafverteidigers in Anspruch zu nehmen. Am besten rufen Sie gleich in meiner Kanzlei an und vereinbaren einen Termin. Sie sollten nie unvorbereitet zu einer Einvernahme gehen. Die erste Aussage ist nicht mehr aus der Welt zu schaffen, ihr kommt besondere Bedeutung zu. Fehler lassen sich später kaum noch korrigieren. Es ist also bereits wichtig, zuvor mit einem im Strafrecht erfahrenen Rechtsanwalt zu sprechen und das Verfahren professionell begleiten zu lassen.
Was ist zu tun?
Sobald Sie wissen, dass ein Ermittlungsverfahren gegen Sie geführt wird sollten Sie mit mir Kontakt aufnehmen. Ich nehme dann für Sie Einsicht in den Ermittlungsakt und übermittle Ihnen eine Kopie davon. Danach besprechen wir den Akteninhalt und legen eine Strategie für das weitere Vorgehen fest. Entweder machen Sie dann gut vorbereitet eine Aussage, Sie verweigern überhaupt jede Aussage oder wir erarbeiten gemeinsam eine schriftliche Stellungnahme. Vergessen Sie nicht, was einmal in einem Protokoll steht, kann nicht mehr aus der Welt geschafft werden. Eine Aussage später zu “widerrufen” ist oft sinnlos, da Gerichte sehr oft der ersten Aussage mehr glauben schenken. Es ist also von größter Wichtigkeit, von Anfang an gut vorbereitet zu sein.
Sie haben das Recht, zu verlangen, dass bei Ihrer Einvernahme ein Rechtsanwalt anwesend ist. Dies ist durchaus sinnvoll, insbeondere auch um das Protokoll der Einvernahme am Ende kontrollieren zu können, aber auch um sicherzustellen, dass Sie alles aussagen können, das ihrer Verteidigung dient.
Kontakt
Wenn Sie einen Termin für ein Kontaktgespräch oder eine eingehende Beratung vereinbaren möchten, eine Frage zu einer allfälligen Vertretungsübernahme haben oder sonst mit mir in Kontakt treten möchten, rufen Sie mich an (01 / 533 58 53), schicken Sie mir eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Kosten
Der erste Termin ist kostenlos (ausgenommen Besuche in der U-Haft). Bei diesem Termin klären wir ab, ob Sie die Hilfe eines Verteidigers benötigen, wie Ihre Situation aussieht und welche konkreten Schritte als nächstes erforderlich sind. In vielen Fällen kann eine Pauschale vereinbart werden. Wo dies nicht möglich ist rechne ich entweder nach Rechtsanwaltstarif oder Stundensatz (regelmäßig in aufwändigen Wirtschaftsstrafsachen) ab. Dies vereinbaren wir wenn der Akteninhalt bekannt ist und die ungefähr feststeht, wo der Schwerpunkt der Verteidigung liegt. Bei entsprechender Bonität ist auch eine Ratenzahlung (über einen Drittanbieter) denkbar.